Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Pension Schmidt Kosma, Schenkenberg 2, 04600 Altenburg

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension Schmidt. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch,persönlich per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension Schmidt kann ebenfalls mündlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind die Pension Schmidt, vertreten durch Susan Schmidt, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

 

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

 

3.1. Die Pension Schmidt ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Abreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Nach vorheriger Absprache ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension Schmidt ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sollte die Pension Schmidt Kosma Rechnungen nicht in Papierform aushändigen können, ist ein elektronischer Versand per Mail, WhatsApp oder SMS möglich.

3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.5. Die Preise können von der Pension Schmidt geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.6. Die Pension Schmidt ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

3.7. Es gelten ausschließlich unsere Zahlungsbedingungen.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension Schmidt geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen der Pension Schmidt und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Pension der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.5. Stornierungsgebühren

31. und mehr  Tage vor dem Anreisetag:

20 %

30.bis 15. Tage vor dem Anreisetag:

50 %

14 bis 5 Tage vor dem Anreisetag:

80 %

4 bis 1  Tage vor dem Anreisetag sowie 

bei Nichtanreise ohne Information:

100%


des gesamten Rechnungsbetrages.

 

 

 

5. Rücktritt der Pension

 

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension Schmidt in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

5.4. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension schmidt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und-rückgabe

 

6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2. Check in: Die Zimmer ab 16:00 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der Pension abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

Die Pension ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben, sollte keine andere Anreisezeit vorab abggesprochen sein. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

6.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

7. Haftungen

 

7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Pension Schmidt für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

7.2. Die Pension Schmidt haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension Schmidt bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.

 

8       Berechnung von erhöhtem Reinigungsaufwand / Rauchen im Nichtraucherzimmer

8.1      Die Pension behält sich vor, bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen. Diese hängt vom Reinigungsaufwand ab.

8.2      Eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 150 Euro darf auch berechnet werden, wenn in einem gekennzeichneten Nichtraucherzimmer geraucht wird.

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension  das Amtsgericht Altenburg

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für geschlossene Veranstaltungen:

 

I. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Bedingungen haben Geltung für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Pension Schmidt Kosma und dem Besteller (=Veranstalter) zur Überlassung des Veranstaltungsraumes Backhaus nebst gastronomischer Versorgung und aller weiteren hiermit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für den Hof-/Gartenbereich.

2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Pension Schmidt Kosma diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  

II. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

1. Angebote der Pension Schmidt Kosma sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung zustande.

2. Handelt der Besteller für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.

3. Soweit durch den Vertragsabschluss ganz oder zum Teil ein Mietverhältnis begründet wird, so ist die Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung des Veranstaltungsraumes ausgeschlossen.

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Pension Schmidt Kosma.

6. Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Veranstaltungsteilnehmer dürfen ohne Einwilligung der Pension Schmidt Kosma keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit der Pension Schmidt Kosma zu treffen.

 

III. Preise und Zahlung

 

1. Die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich und wird der Preisberechnung, außer die genannte Teilnehmerzahl wird überschritten, zugrunde gelegt. Abweichungen von der Teilnehmerzahl muss der Besteller spätestens 5 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um die erforderliche Vorbereitung zu ermöglichen.

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Veranstaltungstages geltenden Umsatzsteuer..

3. Die Veranstaltungsvereinbarung umfasst die Grundreinigung des Veranstaltungsraumes und die Entsorgung üblicher Abfälle der Veranstaltung. Die Entsorgung seiner Art oder Menge nach außergewöhnlichen Abfalls wird von der Pension Schmidt Kosma gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für außergewöhnliche Verschmutzungen des Veranstaltungsraumes.

  

IV. Änderung der Teilnehmerzahl

1. Wird die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl durch schriftliche Mitteilung unterschritten, so reduziert sich der Preis für die abweichende Teilnehmerzahl wie folgt

 

bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin um 100 % des Speisen- und Getränkeumsatzes

Wird die Abweichung nicht, oder nach dem 7.Tag mitgeteilt, so werden 100 % der bei der Bestellung genannten Teilnehmerzahl berechnet.

 

2. Wird die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl überschritten, so wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Pension Schmidt Kosma.

  

V. Stornierung

1. Stornierungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen.

2. Im Falle einer Stornierung des Vertrages hat die Gaststätte das Recht eine angemessene Vergütung zu fordern, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Die Höhe der Vergütung ergibt sich wie folgt, es sei denn der Besteller weist nach, dass kein Schaden entstanden ist

 

Stornierungstag Vergütung

6 Monate und mehr Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin keine Vergütung

3 bis 6 Monate vor vereinbartem Veranstaltungstermin     50 % der einfachen Raummiete

3 bis 1 Monat vor vereinbartem Veranstaltung             80 % der einfachen Raummiete

31 bis 15 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin     100 % der einfachen Raummiete

 

14 bis 7 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin  50 % des vereinbarten Gesamtpreises   

bis 7 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin   100 % des vereinbarten Gesamtpreises   

 

3. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Recht der Gaststätte weitergehenden Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. 

 

 Schlussbestimmungen

1. Die Pension Schmidt Kosma ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

Höhere Gewalt, Streiks (auch von Lieferanten) oder andere vom Betrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck sein

der Betrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann.

der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist

2. Der Rücktritt der Pension Schmidt Kosma begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

4. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Altenburg.

5. Mit der Unterzeichnung des Bewirtungsvertrages gemäß der Veranstaltungsabsprache akzeptiert der Veranstalter unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Grundlage für die Ausrichtung Ihres Festes.